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Seit Abschluss der Uruguay-Runde bestehen auf Ebene der WTO mit dem GATT und dem GATS zwei voneinander getrennte Übereinkommen, die die Liberalisierung einerseits des internationalen Waren- und andererseits des internationalen Dienstleistungshandels zum Ziel haben. Gleichzeitig lässt sich aber in der wirtschaftlichen Realität eine zunehmende Verflechtung von Waren und Dienstleistungen beobachten. Sei es, dass Dienstleistungen einen immer größeren Anteil in der Warenwertschöpfung ausmachen, Pakete aus Waren und Dienstleistungen geschnürt und zusammen verkauft werden, oder die Ware nicht mehr selbst verkauft wird, sondern vielmehr ihre bloße Nutzungsmöglichkeit.
Die Arbeit geht diesen Verbindungen nach und untersucht, ob die bestehenden Regelungen auf WTO-Ebene noch geeignet sind, ihnen Rechnung zu tragen. Im Rahmen dessen wird auch auf die schon lange umstrittene Zuordnung digitaler Produkte zu den Waren oder zu den Dienstleistungen eingegangen. Ein besonderer Schwerpunkt wird jeweils auch auf zollwert- und ursprungsrechtliche Fragestellungen gelegt. Basierend auf dem Ergebnis, dass GATT und GATS grundsätzlich geeignet sind, solche Verbindungen zu erfassen, wird abschließend das Verhältnis zwischen GATT und GATS untersucht und den Möglichkeiten zur Lösung potentieller Konflikte nachgegangen.
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