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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der
Eurasischen Wirtschaftsunion (Eurasian Economic Union). Die fünf
Mitgliedstaaten – Armenien, Belarus, Kirgisistan,
Kasachstan und Russland – verfolgen eine
umfassende Integrationsstrategie und haben zu
diesem Zweck den gegenseitigen Handel fast
vollständig von Handelsbarrieren befreit. Auch
die Maßnahmen, die auf den Handel mit Drittstaaten Anwendung finden, wurden weitgehend harmonisiert.
Allerdings hat man bisher weder die Rechtsordnung der Eurasischen Wirtschaftsunion
selbst noch ihr Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen
Regimen und Akteuren ausreichend untersucht. Die Arbeit setzt an diesem Befund an, wählt
aber als Schwerpunkt eine spezifischere Perspektive: Als Zollunion befindet sich die Eurasische
Wirtschaftsunion in einer besonderen Spannungs- und
Konfliktlage und hat den Anforderungen des
WTO-Rechts und konkret des Art. XXIV GATT zu entsprechen.
Der Verfasser erhebt diese Frage zur zentralen Problemstellung und wagt eine erste
Untersuchung der Vereinbarkeit der Eurasischen
Wirtschaftsunion mit den Anforderungen des Art. XXIV GATT.
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