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Claudia Hudasch: Die Vereinbarkeit von Zollkontrollen im Postverkehr mit unionalen und nationalen Grundrechten

Zollkontrollen im Postverkehr unterscheiden sich wegen des grundrechtlich anerkannten Schutzes des Inhalts postalischer Sendungen grundlegend von Kontrollen übriger Transportbehältnisse wie etwa von Containern.

Sowohl der sachliche Anwendungsbereich von Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als auch der Anwendungsbereich von Art. 10 des Grundgesetzes umfassen im weitesten Sinn den Schutz individueller schriftlicher Kommunikation. Hieraus ergibt sich das grundsätzliche Verbot jeglicher Kenntnisnahme vom Inhalt postalischer Sendungen. Wenn Waren grenzüberschreitend im Postverkehr befördert werden, kommt es zum Konflikt zwischen dem geschützten Geheimhaltungsinteresse der an der Kommunikation beteiligten Personen einerseits und dem hoheitlichen Kontrollrecht der Zollverwaltung andererseits.

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob auf der Grundlage der gegenwärtigen zollrechtlichen Kontrollbefugnisse das Spannungsverhältnis zwischen der durch die Grundrechte geschützten Geheimhaltung des Inhalts postalischer Sendungen einerseits und der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs andererseits wirksam gelöst werden kann.

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