Bei einem großen Teil
der handelspolitischen
Maßnahmen, die die EU
im Verhältnis zu Drittländern
erlassen hat (insbesondere
Antidumpingzölle),
ist es für deren
Anwendung zwingend erforderlich,
den handelspolitischen
(„nicht-präferenziellen“)
Ursprung der
Ware zu kennen. Auch
kann diese Form des
zollrechtlichen Ursprungs
dafür von Bedeutung sein, wann ein Produkt tatsächlich
„made in Germany“ ist. Weltweit ist zur
Feststellung des handelspolitischen Ursprungs
das Kriterium der „letzten wesentlichen Be- oder
Verarbeitung“ von entscheidender Bedeutung.
In Zukunft wird die Bedeutung des handelspolitischen
Ursprungs steigen. Durch verbindliche Listenregeln
will die Europäische Kommission im
Rahmen des Unionszollkodex (UZK) für jede Ware
konkrete Regeln festlegen, nach denen der handelspolitische
Ursprung zu ermitteln ist. Zudem will die
Kommission verbindliche Regelungen zur Kennzeichnung
von in die EU importierten und in der EU
hergestellten Waren durchsetzen, die sich am handelspolitischen
Ursprung orientieren sollen.
Die vorliegende Arbeit stellt die bisherige Rechtslage
und die Reformvorschläge einander gegenüber,
zeigt bestehende und bevorstehende Konflikte
bei der Bestimmung des handelspolitischen
Ursprungs auf und bemüht sich um praxisgerechte
Lösungsvorschläge.
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