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Kai Henning Felderhoff: Der Ursprung als Grundlage handelspolitischer Maßnahmen

Bei einem großen Teil der handelspolitischen Maßnahmen, die die EU im Verhältnis zu Drittländern erlassen hat (insbesondere Antidumpingzölle), ist es für deren Anwendung zwingend erforderlich, den handelspolitischen („nicht-präferenziellen“) Ursprung der Ware zu kennen. Auch kann diese Form des zollrechtlichen Ursprungs dafür von Bedeutung sein, wann ein Produkt tatsächlich „made in Germany“ ist. Weltweit ist zur Feststellung des handelspolitischen Ursprungs das Kriterium der „letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung“ von entscheidender Bedeutung.

In Zukunft wird die Bedeutung des handelspolitischen Ursprungs steigen. Durch verbindliche Listenregeln will die Europäische Kommission im Rahmen des Unionszollkodex (UZK) für jede Ware konkrete Regeln festlegen, nach denen der handelspolitische Ursprung zu ermitteln ist. Zudem will die Kommission verbindliche Regelungen zur Kennzeichnung von in die EU importierten und in der EU hergestellten Waren durchsetzen, die sich am handelspolitischen Ursprung orientieren sollen.

Die vorliegende Arbeit stellt die bisherige Rechtslage und die Reformvorschläge einander gegenüber, zeigt bestehende und bevorstehende Konflikte bei der Bestimmung des handelspolitischen Ursprungs auf und bemüht sich um praxisgerechte Lösungsvorschläge.

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