Ohne den Abschluss eines
völkerrechtlich verbindlichen
Klimaabkommens
handelt es sich
bei jeglicher Art der Bepreisung
von Kohlenstoffdioxidemissionen
um unilaterale Einzelaktionen.
Solche bergen
Risiken für die sog. Vorreiterstaaten:
Durch die
Internalisierung der Emissionskosten
steigt das
nationale Preisniveau.
Eine Reaktion auf diesen
Kostendruck kann die Produktions- und
Emissionsverlagerung in Länder mit niedrigerem
Klimaschutzniveau sein (sog. Carbon Leakage).
Doch nicht nur aus Gesichtspunkten des Klimaschutzes,
sondern auch aus wettbewerbspolitischen
Erwägungen kann die Einnahme einer
Vorreiterrolle riskant sein: Die Kostennachteile
können zu einer Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit
der reglementierten Industrien auf den
internationalen Märkten führen. Das Instrument
des Grenzsteuerausgleichs setzt an diesen Problempunkten
an und hat zum Ziel, ein sog. Level
Playing Field zu schaffen.
Die vorliegende Arbeit überprüft die welthandelsrechtliche
Zulässigkeit von Grenzausgleichsmaßnahmen
und untersucht, inwiefern sich dieses
Instrument im Sinne des Klimaschutzes einsetzen
lässt. Hierbei widmet sich die Arbeit dem Zusammenspiel
der Regime des Welthandels- und Klimarechts.
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