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Karina Witte: Das Recht auf rechtliches Gehör im Modernisierten Zollkodex

Das Recht auf rechtliches Gehör bildet einen fundamentalen Grundsatz im Recht der Europäischen Union. Vom EuGH entwickelt wurde er in die Charta der Grundrechte aufgenommen und ist nun in Art. 16 Abs. 4 des Modernisierten Zollkodex (MZK) erstmals in umfassender Form als verwaltungsrechtlicher Grundsatz im Zollrecht kodifiziert.

Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die aktuelle Situation im Zollrecht vor Inkrafttreten des MZK detailliert dar. In der Folge wird auf Inhalt und Anwendung des Art. 16 Abs. 4 MZK eingegangen. Durch dessen Einführung steht dem Beteiligten vor Erlass belastender Entscheidungen auf dem Gebiet des Zollrechts ein allgemeines umfassendes Anhörungsrecht zu. Dies stellt einen großen Schritt zur Sicherung der Verteidigungsrechte des Einzelnen dar. Zudem fördert die Kodifizierung die seit den Anfängen der Europäischen Union angestrebte Rechtssicherheit und Rechtseinheit.

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