Das Recht auf rechtliches Gehör bildet einen fundamentalen
Grundsatz im Recht der Europäischen Union. Vom EuGH entwickelt
wurde er in die Charta der Grundrechte aufgenommen und ist
nun in Art. 16 Abs. 4 des Modernisierten Zollkodex (MZK) erstmals in umfassender
Form als verwaltungsrechtlicher Grundsatz im Zollrecht kodifiziert.
Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die aktuelle
Situation im Zollrecht vor Inkrafttreten des MZK
detailliert dar. In der Folge wird auf Inhalt und
Anwendung des Art. 16 Abs. 4 MZK eingegangen.
Durch dessen Einführung steht dem Beteiligten vor
Erlass belastender Entscheidungen auf dem Gebiet
des Zollrechts ein allgemeines umfassendes Anhörungsrecht
zu. Dies stellt einen großen Schritt zur
Sicherung der Verteidigungsrechte des Einzelnen
dar. Zudem fördert die Kodifizierung die seit den
Anfängen der Europäischen Union angestrebte
Rechtssicherheit und Rechtseinheit.
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