Seit dem 01. Januar 2011 müssen Waren, die in die EU ein- oder ausgeführt
werden sollen, den Zollbehörden mit Hilfe einer sog. Vorab-Anmeldung mitgeteilt
werden. Ausnahmen sind in der EG-Verordnung Nr. 312/2009 vom 16.
April 2009, Art. 181 ff. dokumentiert.
Der Europäische Zollrechtstag 2011 hat die ersten Erfahrungen beleuchtet,
die Verwaltung und Wirtschaft mit dieser Vorab-Anmeldung in den verschiedenen
Bereichen (Einfuhr im Land-, Luft- und Seeverkehr) gemacht haben.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Erhebung und Analyse von
Risikodaten gewesen. Die Europäische Kommission hat ihre Sichtweise hierzu
genauso dargestellt, wie die Vertreter der nationalen Zollverwaltung (ZKA).
Nur noch 2 Jahre trennen uns bis zur geplanten Anwendbarkeit des
Modernisierten Zollkodex und seiner Durchführungsvorschriften. Die
Europäische Kommission hat zum derzeitigen Stand der Entwicklung der
Durchführungsvorschriften und erforderlichen Anhänge sowie zu den aufgetretenen
oder noch zu erwartenden Problemen berichtet.
Die zunehmende Globalisierung des Handels macht die Anerkennung der weltweit
bestehenden Sicherheitsinitiativen bzw. Partnerschaftsprogrammen
erforderlich. Der Europäische Zollrechtstag hat den Stand der Entwicklungen
dieser Programme und ihrer Anerkennung betrachtet.
Eng verbunden mit diesem Thema war auch der Schlussvortrag des diesjährigen
Zollrechtstages, der wieder vom Generaldirektor der Generaldirektion
TAXUD bei der Europäischen Kommission zum Thema Internationale
Zollkooperation der EU gehalten wurde.
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