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Regionale Handelsabkommen haben in den
letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen
und ihre Zahl steigt stetig. Deren Mitglieder
streben eine tiefere Form der wirtschaftlichen
Integration an, als sie auf globaler Ebene
durch die Welthandelsorganisation vorgenommen
werden kann, deren Geltungsanspruch hierdurch
nicht unbeeinträchtigt bleibt. Strukturell stehen die regionalen
Handelsabkommen in einem Spannungsverhältnis
zur Welthandelsordnung. Zu dessen Lösung hält
das WTO-Recht u.a. Art. XXIV GATT bereit, der
eine Ausnahmevorschrift zum fundamentalen
Prinzip der Meistbegünstigung darstellt. Die Anwendung
dieser Norm auf den Mercado Común
Centroamericano (MCCA) bildet den zentralen
Gegenstand dieser Untersuchung.
Der MCCA zählt mit seiner Gründung durch den
Generalvertrag von 1960 zu den ältesten regionalen
Integrationsgemeinschaften überhaupt. Der
Vertrag sieht u.a. die Schaffung einer Zollunion zwischen
den fünf beteiligten zentralamerikanischen
Staaten Guatemala, El Salvador, Honduras,
Nicaragua und Costa Rica vor. In der Folge haben
die Integrationsbemühungen in der Region immer
wieder Rückschläge erlebt. Untersucht wird, ob die
Zollunion mittlerweile in einer mit der Welthandelsordnung
zu vereinbarenden Form errichtet worden ist.
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