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Hendrik Horn: Die Durchführung von Kontrollen durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Irland
Seit 1999 ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) mit der Aufgabe betraut, Unregelmäßigkeiten zu Lasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaften aufzudecken. Dabei ist das OLAF einem ständigen Spannungsfeld ausgesetzt, da ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde, der im bisherigen Gefüge des Vollzugs des Gemeinschaftsrechts seinesgleichen sucht: Man hat nur teilweise seine Befugnisse und die zu beachtenden Verfahrensrechte normiert; stattdessen wird überwiegend auf die in dem Recht des jeweils betroffenen Mitgliedstaates vorhandenen Vorschriften verwiesen. Durch diese Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens wird zwar der mitgliedstaatliche Souveränitätsvorbehalt bewahrt, jedoch liegt darin zugleich das Hauptproblem des OLAF, da es sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Rechts- und Verfahrenssystemen auseinandersetzen muss. Das vorliegende Werk untersucht, welche Befugnisse dem OLAF bei Kontrollen in Irland zustehen und welche Verfahrensrechte zu beachten sind.

 

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