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Durch die Einführung von
Marktordnungen hat die Europäische
Gemeinschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für bestimmte
landwirtschaftliche Erzeugnisse Preise geschaffen, die über den
Weltmarktpreisen gleichartiger Waren liegen. Aufgrund des niedrigen
Weltmarktpreises besteht für Ausführer kein Anreiz,
landwirtschaftliche Produkte der Gemeinschaft auf dem Weltmarkt
abzusetzen.
Einen Anreiz zum Absatz auf dem Weltmarkt sollen Ausfuhrerstattungen
bieten. Ausfuhrerstattungen sind Ausgleichszahlungen, die aus dem
Gemeinschaftshaushalt durch die Mitgliedstaaten an Ausführer
landwirtschaftlicher Erzeugnisse gezahlt werden. Durch sie wird die
Differenz zwischen dem niedrigen Weltmarktpreis und dem hohen EG-Binnenmarktpreis ausgeglichen.
Weil Ausfuhrerstattungen erst gezahlt werden, nachdem die Waren die
Gemeinschaft verlassen haben, entsteht für die Ausführer eine
Finanzierungslücke. Um diese Finanzierungslücke zu schließen, treten
die Ausführer ihre Ansprüche auf Ausfuhrerstattungen zwecks
Vorfinanzierung der Ausfuhr an Dritte, vornehmlich an Banken, ab.
Die Abtretung des Anspruchs auf Ausfuhrerstattungen, sowie die
Abwicklung und Rückabwicklung der Ausfuhrerstattungen gegenüber dem
Abtretungsempfänger werfen wegen der Verflechtung von
Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht vielfältige Rechtsfragen auf.
Diese werden durch die vorliegende Arbeit ebenso analysiert, wie die
rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Frage, ob die Praxis der
Verhängung von Sanktionen gegenüber dem Abtretungsempfänger
rechtmäßig ist. |