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Talke Ovie: Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr) als E-Government mit dem Zoll- und Steuergeheimnis

Aufgrund des Fortschritts in der Informations- und Kommunikationstechnologie hat ein Umbruch von der Industrie- zur Informationsgesellschaft stattgefunden. Diesen Fortschritt hat die öffentliche Verwaltung genutzt und unter dem Schlagwort „E-Government“ elektronische Behördendienste eingeführt. Auch die deutsche Zollverwaltung ermöglicht den Wirtschaftsbeteiligten mit dem IT-Verfahren ATLAS eine elektronische Einfuhrzollabwicklung.
Vorteil des Informatikverfahrens ist es, dass der gesamte Einfuhrvorgang elektronisch abgewickelt wird. Die Informationen, die in der Zollanmeldung abgegeben werden, werden allen öffentlichen Stellen, die an dem Einfuhrvorgang beteiligt sind, zugänglich gemacht. Durch die Weitergabe der Daten besteht die Gefahr, dass der Wirtschaftsbeteiligte gläsern wird, denn die Informationen aus der Zollanmeldung sind unternehmensbezogene Daten, die datenschutzrechtlich schützenswert sind.
Dieser Gefahr kann nur durch Gesetze entgegengetreten werden. Zu diesen Gesetzen gehören das Zollgeheimnis und das Steuergeheimnis.
Inwieweit es sich bei dem IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr) um E-Government handelt und welche Gefahren dadurch für den Datenschutz entstehen, ist Gegenstand dieser Arbeit. Ferner wird untersucht, ob der Umgang mit den Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung den Vorgaben des Zoll- und Steuergeheimnis entspricht. Dabei spielt auch das Verhältnis des Zoll- zum Steuergeheimnis eine Rolle.

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