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Daniel Weber: Prozessuale Aspekte der Streitbeilegung im institutionellen Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)

Am 01. Januar 1995 trat die WTO und mit ihr das reformierte, innerorganisatorische, einheitliche und gestraffte Streitbeilegungsverfahren in Kraft, welches Kodifizierung im „Understanding on Rules and Procedures Governing the Settlement of Disputes“ (Dispute Settlement Understanding, DSU) fand. Damit wurde ein bemerkenswerter Schlussstrich unter ein vormals existierendes Streitbeilegungssystem gezogen, das sich gewohnheitsrechtlich aus den dürren Zeilen der Art. XXII und XXIII GATT 1947 entwickelte und im Laufe der Zeit zu viele prozessuale Schwachstellen offenbarte.
Nach über 10-jähriger Praxiser fahrung widmet sich diese Untersuchung mehreren prozessualen Aspekten unter der Fragestellung, ob der neue Streitbeilegungsmechanismus weiterer Optimierungen bedarf. Konkret wird die Zulässigkeit sog. amicus curiae briefs, die Frage einer möglichen Professionalisierung der Panelebene, die im gegenwärtigen Prozessrecht fehlende Möglichkeit für den Appellate Body, Fälle an die untere Panelebene zurückzuver weisen („remand authority“) und schließlich die Problematik der zeitlichen Abfolge zwischen Compliance-Panels und Schiedsverfahren im Rahmen der Durchsetzung von Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums (Art. 21, 22 DSU) beleuchtet.
Nach der Beschreibung des grundsätzlichen Ablaufes eines Streitbeilegungsverfahrens im institutionellen Rahmen der WTO werden die dabei u.a. auftretenden, vorgenannten prozessrechtlichen Probleme einer jeweiligen Bestandsaufnahme unterzogen, analysiert, anhand von ergangener Rechtssprechung sowie der einschlägigen völkerrechtlichen Regelungen ausgewertet und Vorschläge zur Verbesserung entwickelt.

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