|
|
|
|
Mit der sog. „Sicherheitsänderung“ des Zollkodex wurde im Jahr 2005 die Rechtsfigur eines „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ – im Englischen „Authorised Economic Operator“ (AEO) - in das gemeinschaftliche Zollrecht eingeführt. Im Dezember 2006 hat die EU-Kommission nach intensiven Beratungen im Ausschuss für den Zollkodex mit der Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 die zugehörigen Durchführungsvorschriften erlassen. Die Bestimmungen treten – mit wenigen Ausnahmen – am 1. Januar 2008 in Kraft.
Die Neuregelung verfolgt das Ziel, die Sicherheit in der internationalen Lieferkette zu erhöhen („supply chain security“) und zugleich den rechtmäßigen Handel zu erleichtern. Dazu sollen Wirtschaftsbeteiligte eingehend auf ihre Zuverlässigkeit überprüft und ihnen bei positivem Befund der Status eines „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (ZWB) verliehen werden. Hieran sind Vorteile in Form von Zollvereinfachungen und/oder Sicherheitserleichterungen geknüpft. Begründet werden so „strategische Partnerschaften“ zwischen Zoll und Wirtschaft.
In ihrer Arbeit untersucht die Verfasserin das Konzept der EG eines ZWB. Dabei zeigt sie die Entwicklung auf, die die einzelnen Bestimmungen im Laufe des Rechtsetzungsverfahrens genommen haben und blickt auf die geplante Fortentwicklung der Rechtsfigur im Rahmen des Modernisierten Zollkodex 2009. Auch wird das ZWB-Modell in den internationalen Kontext sicherheitsbezogener Unternehmenspartnerschaftsprogramme eingegliedert. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem SAFE Framework der Weltzollorganisation (WCO). |