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Das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft enthält Vorschriften, nach denen an für sich geschuldete Einfuhrabgaben bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen zu erlassen, zu erstatten oder nicht nachzuerheben sind, um der Strenge der Zollschuldentstehungstatbestände Rechnung zu tragen. Für unvorhergesehene Einzelfälle eröffnet das Recht dem Rechtsanwender darüber hinaus die Möglichkeit, aus Billigkeitsgründen im Rahmen eines Beurteilungs- und Ermessensspielraums das selbe Ergebnis herbeizuführen. Um eine gemeinschaftsweite Gleichbehandlung dieser Fälle zu gewährleisten, sind sie von den nationalen Zollbehörden der Europäischen Kommission zur Entscheidung vorzulegen.
Über die Jahre hinweg hat die Kommission eine Vielzahl derartiger Fälle entschieden. Auch hat sich hierzu eine Rechtsprechung der europäischen Gerichte gebildet.
In der vorliegenden Arbeit werden die Fälle und Entscheidungen der Kommission und ggf. der Gerichte vorgestellt, systematisch in Fallgruppen geordnet und bewertet. Ausserdem enthält die Arbeit Ausführungen zur Selbstbindung der Kommission durch ihre vorangegangenen Entscheidungen, zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Entscheidungen, ferner eine Würdigung der bei der Kommission anzuwendenden Entscheidungsverfahren und schließlich Folgerungen für das Rechtsgebiet in der Zukunft.
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