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Umsetzung des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“
Das Institut des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) ist nunmehr im europäischen Zollrecht fest verankert. Gem. Art. 5a Zollkodex werden einem ZWB Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Verfahrensvereinfachungen gewährt. Völlig offen aber ist derzeit noch, wie die Figur des ZWB in der Unternehmens- und Verwaltungspraxis „gelebt“ werden wird. Der 18. Europäische Zollrechtstag hat die Einführung und Umsetzung des ZWB-Instituts auch weiterhin kritisch begleitet: Bewilligungsvoraussetzungen und Bewilligungsverfahren, Rechtsfolgen, Sanktionen und organisatorische Konsequenzen für die Unternehmen wurden analysiert und diskutiert.
Zoll und Umsatzsteuer
Zoll- und Umsatzsteuerrecht sind durch vielerlei Berührungspunkte verzahnt. Das zeigt sich auch bei der neuen Verpflichtung, Waren vor ihrer Einfuhr anzumelden. Denn von der Vorabanmeldung bei der Eingangszollstelle an der Außengrenze ist der Weg nicht mehr weit zur zentralen Zollabwicklung: Kommunikationspartner des Importeurs ist die Heimatzollstelle, die die Grenzzollstelle mit den für die Risikoanalyse nötigen Daten versorgt und sich selbst um die Erhebung der Einfuhrabgaben kümmert. Dieses Modell funktioniert aber nur, wenn umsatzsteuerrechtliche Regelungen angepasst werden, ohne zugleich dem grassierenden Umsatzsteuerbetrug Vorschub zu leisten. Die Schnittstellen zwischen Zoll- und Umsatzsteuer beschäftigten deshalb einmal mehr den Zollrechtstag.
Neue Entwicklungen im Präferenz- und Energiesteuerrecht
Die Nutzung von Zollpräferenzen hat für die europäische Wirtschaft sowohl auf der Import- als auch Exportseite hohe Bedeutung. Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch vorgelegt, in dem Vorschläge für die Zukunft der präferentiellen Ursprungsregeln aufgestellt werden, die die bisherige Praxis erheblich verändern werden. Die erste Umsetzung dieser Pläne liegt mit den neuen Ursprungsregeln für die Entwicklungsländer vor. Erstmalig haben darüber Vertreter von Kommission und Wirtschaft auf dem Symposium gesprochen.
Das geplante neue Energiesteuergesetz weist neben gemeinschaftsrechtlich bedingten Neuerungen strukturelle und systematische Änderungen für zahlreiche Unternehmen der deutschen Wirtschaft auf. Darüber wurde auf dem Zollrechtstag rechtzeitig zum Inkrafttreten informiert.
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