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Carolin Eve Bolhöfer: Trade Facilitation – WTO-Recht und dessen Reform zur Erleichterung des internationalen Warenhandels

Die Globalisierung der Wertschöpfungsketten in den letzten Jahrzehnten hat die Effektivität der Grenzverfahren zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor im Welthandel werden lassen. Während der Handel eine möglichst schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Zollabfertigung fordert, muss der Staat seiner Kontrollfunktion gerecht werden, Zölle erheben und Ein- und Ausfuhrbeschränkungen durchsetzen. Ziel der Trade Facilitation-Politik ist es, diese, auf den ersten Blick konträren Interessen, in Einklang zu bringen. Verfolgt wird dieses Ziel auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, beispielsweise durch die Automatisierung und Standardisierung von Verfahrensabläufen. Rechtliche Grenzen werden der staatlichen Regelungsautonomie in diesem Bereich durch das Welthandelsrecht gesetzt. Dieses hat seit Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahre 1995 und der damit einhergehenden Ausweitung der multilateralen Welthandelsabkommen erheblich an rechtlicher und politischer Bedeutung hinzugewonnen. In ihrer Arbeit untersucht die Verfasserin das auf dem Gebiet der Grenzverfahren existierende Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung des Welthandelsrechts und, vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung der Wertschöpfungsketten, dessen Reformbedürftigkeit. Neben dem kodifizierten Recht wird dabei vor allem auch die in diesem Zusammenhang ergangene Rechtsprechung des WTO-Streitbeilegungsgremiums berücksichtigt.

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