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Betrug und Unregelmäßigkeiten belasten den Finanzhaushalt der Europäischen Gemeinschaft erheblich. Da nur eine konsolidierte Gemeinschaft die erhöhten Anforderungen, die durch ihre Erweiterung entstanden sind, erfüllen kann, hat der Kampf gegen diese Verhaltensweisen für das Voranschreiten der europäischen Integration eine große Bedeutung. Seit 1999 ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) für den Schutz der Gemeinschaftsfinanzen zuständig. Das Augenmerk der Arbeit richtet sich auf die Vor-Ort-Kontrollen, welche das OLAF in den einzelnen Mitgliedstaaten selbständig durchführen darf. Nach dem Gemeinschaftsrecht sollen die Kontrolleure des OLAF die Kontrollen unter den gleichen Bedingungen wie die nationalen Kontrolleure durchführen. Damit regelt nicht nur das Gemeinschaftsrecht, sondern auch das nationale Recht des jeweiligen Mitgliedstaates den Umfang der Kontrollbefugnisse des OLAF. Die Arbeit untersucht, welche Befugnisse das OLAF bei Kontrollen im Vereinigten Königreich hat und welchen verfahrensrechtlichen Bindungen die OLAF-Kontrolleure dabei unterliegen. Dabei erläutert die Arbeit, in welchem Verhältnis die jeweiligen europarechtlichen Regelungen und nationalen Regelungen zueinander stehen. |