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Ihre finanziellen Interessen zu schützen und die ungerechtfertigte Inanspruchnahme ihrer finanziellen Mittel zu verhindern bzw. zu ahnden, ist vitales Interesse der Europäischen Gemeinschaft. Auch wenn zu diesem Zweck vielfältige Regelungen getroffen und Übereinkommen geschlossen wurden, eine eigene Strafgewalt bzw. Kompetenz zur Setzung von Strafrecht hat die Gemeinschaft nicht. Hier ist sie darauf angewiesen, dass die Mitgliedstaaten in ihrem Bereich einen möglichst umfassenden Schutz vor Missbräuchen durch Erlass entsprechender strafrechtlicher Sanktionen gewährleisten.
Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, ob der strafrechtliche Tatbestand des Subventionsbetrugs § 264 StGB die finanziellen Interessen der Gemeinschaft im gebotenen Umfang schützt. Maßstab für die Beurteilung sind das einschlägige Europarecht und die geschlossenen Übereinkommen.
Als besonders betrugsanfällig hat sich in der Vergangenheit der Bereich der Agrarexporte unter Inanspruchnahme von Erstattungen erwiesen. Die Arbeit nimmt das zum Anlass, die Untersuchung über den Schutz der finanziellen Interessen der EG am Beispiel der Erstattungen bei der Ausfuhr durchzuführen. Dazu werden zunächst die europäischen Rahmenbedingungen und das Recht der Agrarerstattungen dargestellt, um auf dieser Grundlage die für die Interpretation des § 264 StGB maßgeblichen Vorgaben konkret ermitteln zu können. Für den Bereich der Exporterstattungen ist dann der Frage nachgegangen worden, ob der Schutz durch § 264 StGB ausreichend ist. |