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Barbara Fleckenstein: Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft

Die Verluste der Europäischen Gemeinschaft infolge rechtswidriger Handlungen belaufen sich jährlich auf viele hundert Mio. Euro. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF führt auf der Grundlage der Verordnungen Nr. 2185/96 und Nr. 1073/99 seit 1999 als Teil der Behörde Kommission interne und externe Kontrollen zum Schutz der finanziellen Interessen der EG durch. Die Untersuchungen des Amtes zielen auf alle finanzrelevanten Bereiche. Dies gilt seither insbesondere auch für Prüfungen und Kontrollen privater Wirtschaftsteilnehmer vor Ort in den Mitgliedstaaten ­ Rechte, die zuvor auf der Grundlage einschlägiger sektorieller Verordnungen allein nationalen Behörden vorbehalten waren. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, das für die Untersuchungen des OLAF in Österreich relevante innerstaatliche Recht darzulegen und die sich ­ im Einklang mit EG-Recht ­ daraus ergebenden Auswirkungen auf die Kontrollen österreichischer Wirtschaftsteilnehmer von Seiten des OLAF zu beleuchten.

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