|
|
|
|
Mit der zunehmenden Bedeutung der Europäischen Union und des Umfangs der gemeinschaftlichen Finanzen sind auch die Schädigungen und Betrügereien zu Lasten der Gemeinschaftsfinanzen zahlreicher und schwerwiegender geworden. Um solchen Verhaltensweisen entgegenzuwirken, wurden durch die Verordnung (Euratom/EG) Nr. 2185/96 eigene Kontrollmöglichkeiten für die Gemeinschaften eingeführt. Diese Befugnisse wurden auf das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übertragen. Bei den Vor-Ort-Kontrollen bei Wirtschaftsbeteiligten muss OLAF die gemeinschaftlichen Vorgaben der Kontrollverordnung berücksichtigen. Darüber hinaus wird im Gemeinschaftsrecht teilweise auf die geltenden nationalen Vorschriften verwiesen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Kontrollen des OLAF bei Wirtschaftsbeteiligten in Italien. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die europäischen und italienischen Kontrollbefugnisse und Verfahrensrechte der Betroffenen erläutert. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Verhältnis zwischen den europarechtlichen und national-rechtlichen Normen. |