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Oliver Frese: Kontrollen bei französischen Wirtschaftsteilnehmern auf der Grundlage der Verordnungen Nr. 1073/99 und 2185/96

Bereits seit einigen Jahren steht die Betrugsbekämpfung zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Insbesondere seit dem historisch einmaligen Rücktritt der EU-Kommission im März 1999 wurden auf Gemeinschaftsebene Regelungen getroffen, die ein entschlosseneres Vorgehen gegen Unregelmäßigkeiten, Betrügereien, Korruption und Misswirtschaft ermöglichen. Zentrale Bedeutung kommt dem im Mai 1999 geschaffenen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF zu, welches erstmalig europäischen Gemeinschaftsbeamten die Befugnis zur Durchführung von Kontrollen bei Wirtschaftsteilnehmern in den einzelnen Mitgliedstaaten einräumt. Der dem OLAF verliehene Auftrag sieht die Durchführung der Kontrollen vorbehaltlich des geltenden Gemeinschaftsrechts nach nationalem Recht vor. Der so umschriebene Kontrollauftrag löst bei jeder Kontrolle des OLAF ein Spannungsverhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und dem jeweiligen nationalen Recht in jedem einzelnen Mitgliedstaat aus. Die vorliegende Arbeit untersucht, welche Kontrollbefugnisse dem OLAF in Frankreich zur Verfügung stehen und welche Verteidigungsrechte eines französischen betroffenen Wirtschaftsteilnehmers andererseits bei einer Kontrolle zu berücksichtigen sind.

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