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Das vom BAFA geführte Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren ist
gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von europäischem und nationalem Recht. Grundsätzlich gilt der Grundsatz vom Anwendungsvorrang. Aber auch dann, wenn
nationales Recht zur Anwendung kommt, wird es durch gemeinschaftsrechtliche Grundsätze und Prinzipien beeinflusst. Ausgangspunkt der wissenschaftlichen
Erörterungen waren Urteile des EuGH aus dem Jahre 1980, in denen erstmalig die grundsätzlich anerkannte Anwendung nationalen Verfahrensrechts unter den
Vorbehalt gestellt wurde, sie dürfe nicht dazu führen, dass die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte praktisch unmöglich gemacht
werde. Die vorliegende Untersuchung arbeitet auf der Grundlage des derzeitigen Standes der Dogmatik heraus, ob und gegebenenfalls wie sich das
Verwaltungsverfahrensrecht im Anwendungsbereich der Dual-use-Verordnung einerseits und im Bereich des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung andererseits unterscheiden, ob also mit anderen Worten das Recht des Verwaltungsverfahrens in diesem Bereich einspurig oder
zweispurig ist. |