Mit dem Zollrecht der Europäischen Gemeinschaften hat sich für das
in Deutschland geltende Abgabenverfahrensrecht eine neue Situation ergeben. In besonderem Maße gilt dies seit 1993, dem Jahr des
Inkrafttretens des Zollkodex der EG (ZK). Gemeinschaftsrecht regelt jetzt verfahrensrechtliche Aspekte, die bis dahin originär der
deutschen Abgabenordnung (AO) vorbehalten waren. Dem Rechtsanwender ist allerdings häufig nicht klar, ob bestimmte Fragen durch
Gemeinschaftsrecht geregelt werden oder ob noch der Rückgriff auf die AO möglich ist. Selbst in Rechtsprechung und Literatur gibt es
keine eindeutigen Aussagen. Der Verfasser hat die gesamte AO darauf untersucht, welche Vorschriften vom Zollrecht verdrängt werden bzw.
welche noch unberührt sind und weiterhin gelten. Zusätzlich hat der Verfasser eine Zoll-AO entwickelt, die im Interesse der Rechtsklarheit
für alle Einfuhrabgabenfälle gilt und in Form eines Gesetzesentwurfes dargestellt wird. |